Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

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Die forstliche Beratung

Nach wie vor wird das Feld der forstlichen Beratung weitgehend von den Kollegen der Bayerischen Forstverwaltung abgedeckt. Bitte wenden Sie sich deshalb bei allen waldbaulichen Fragen und in allen Angelegenheiten des Waldschutzes und der Walderschließung, der Ökologie und des Naturschutzes und selbstverständlich der Förderung an den für Sie zuständigen staatlichen Revierleiter.

Wer das jeweils ist und wie Sie ihn erreichen zeigen Ihnen die nachfolgenden Links (einfach anklicken):

Es gibt jedoch auch einige Beratungsbereiche, die von der Bayerischen Forstverwaltung seit der Forstreform 2005 nicht mehr abdeckt werden können. Es handelt sich dabei um all jene Themenkomplexe, die Ihren eigenen Betrieb im engeren Sinne betreffen, insbesondere alle Fragen des Holzeinschlags und-verkaufs, sowie um alle Angelegenheiten praktisch-tätiger Beratung (Auszeichnen, Holz aufnehmen, Waldflächen und Grenzen suchen u.s.w.). Wenden Sie sich in solchen Fällen bitte an uns.

Bei unseren forstfachlich hoch qualifzierten Geschäftsführern und Mitarbeitern im Außendienst sind Sie dabei immer in besten Händen.
Die jeweilige Erstberatung leisten wir für Sie, unsere Mitglieder, in jedem Falle kostenlos. Bei Folgeberatungen können wir leider nicht immer ohne entsprechende Aufwandsentschädigung auskommen.