Werden Sie Mitglied!

Bei uns können Sie ganz einfach und jederzeit Mitglied werden. Klicken Sie einfach auf den nachstehenden Link und Sie erhalten eine downloadbare Beitrittserklärung im pdf-Format. Bitte einfach ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und an uns senden, fertig. Das Informationsblatt „Information gemäß Datenschutz-Grundverordnung §13 zum Vereinsbeitritt“ ist für Ihre Unterlagen bestimmt.

Wichtig: Falls Sie Mitglied werden möchten, vermerken Sie bitte Ihre Steuernummer auf der Beitrittserklärung, bzw. falls keine vorhanden ist, beantragen Sie diese beim zuständigen Finanzamt.

Außerdem benötigen wir Ihren Mehrwert-Steuersatz (0% = keine Steuerveranlagung / 5,5% = Pauschal-Versteuerer / 19% = optierende Landwirte). Denn erst mit dem Steuersatz können wir Ihnen im Falle eines Holzverkaufes Ihre Gutschrift auszahlen.

Sie erhalten von uns keine unmittelbare Bestätigung, aber vom nächsten Erscheinungszeitpunkt an wird Ihnen das Mitteilungsblatt der FBG Nürnberger Land fortlaufend zugesandt (erscheint normalerweise einmal im Frühjahr und einmal im Herbst). Mitgliedsbeitrag = 36,00 € jährlich.

Unsere Beitrittserklärung

Mit dem Beitritt zur Forstbetriebsgemeinschaft Nürnberger Land w.V. erkennen Sie die Vereinssatzung
bzw. die Richtlinien der PEFC-Zertifizierung an.

Damit Sie auch wissen, worauf Sie sich mit uns einlassen, können Sie sich hier Beides durchlesen.

Satzung FBG Nürnberger Land

PEFC-Standards

Was ist eigentlich PEFC?

PEFC ist ein System für nachhaltige Waldbewirtschaftung, an dem viele Mitglieder unserer FBG teilnehmen

Autos haben eine TÜV-Plakette, unsere Wälder das PEFC-Siegel. Die vier Buchstaben „PEFC“ stehen für englische Wörter, die sich ins Deutsche mit „Programm für die Anerkennung von Forstzertifizierung“ übersetzten lassen.

Mit dem PEFC-Siegel dokumentieren die Waldbesitzer, dass sie ihren Wald nachhaltig und nach strengen Kriterien bewirtschaften. Die PEFC-Zertifizierung bringt dem Waldbesitzer Wettbewerbsvorteile beim Holzverkauf und verbessert den Marktzugang.

Derzeit haben sich bayerische Waldbesitzer mit einer Waldfläche von mehr als 2,2 Millionen Hektar freiwillig verpflichtet unter anderem diese Regelungen einzuhalten:

  • Es wird nicht mehr Holz eingeschlagen, als nachwächst.
  • Es werden Mischwälder gepflanzt und erhalten.
  • Auf Kahlschläge wird grundsätzlich verzichtet.
  • Der Wald wird nur auf Rückegassen oder Rückewegen befahren.
  • Es werden biologisch schnell abbaubare Öle und Sonderkraftstoffe verwendet.
  • Für Waldarbeiten werden zertifizierte Forstunternehmer eingesetzt.
  • Es wird auf angepasste Wildbestände, hingewirkt, sodass Hauptbaumarten ohne Schutz aufwachsen können.